AGB 2024-03-10T18:29:45+01:00

Allgemeine Vertragsbedingungen des Vitalis Fitnesscenters, Inh. Patrick Presser.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge des Fitnesscenters Vitalis, Inh. Patrick Presser, an
den jeweiligen Stellen mit seinen Mitgliedern, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mitglied des Vitalis ist jede
natürliche Person, die mit dem Vitalis einen Vertrag abgeschlossen hat, der zur Benutzung des Vitalis berechtigt ist.

2. Vertragsschluss

Der Antrag stellt ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages mit dem Vitalis dar. Das Vitalis
kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs bei Vitalis ohne Angabe von Gründen
schriftlich, per E-Mail oder per Telefax gegenüber dem Antragssteller ablehnen. Lehnt das Vitalis das Angebot nicht
innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedschaftsvertrag ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Angebots bei Vitalis
zustande. Der Beginn der Mitgliedschaft und der Zahlungsverpflichtung des Mitglieds kann schriftlich
von diesem Zeitpunkt abweichend vereinbart werden. Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, benötigen
für den Vertragsabschluss die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Minderjährige unter 14 Jahren können nicht
Mitglied werden. Jugendlichen im Alter von 14 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Nutzung des
Vitalis täglich bis 22.00 Uhr sowie im Beisein und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

3. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags gemäß Ziffer 2., wenn nichts anderes in
dem Mitgliedschaftsvertrag schriftlich vereinbart wurde. Der Mitgliedschaftsvertrag kann entweder für eine Dauer 1 Monat, von 6
oder von 12 und 18 Monaten abgeschlossen werden. Der Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich bei einer gewählten Dauer von
6 Monaten um weitere 6 Monate und bei einer gewählten Dauer von 12 oder 18 Monaten um jeweils weitere 12 Monate,
wenn er nicht vom Mitglied oder vom Vitalis schriftlich, per E-Mail oder per Telefax schriftlich, per E -Mail oder per Telefax vor dem jeweiligen
Vertragsende gekündigt wird. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung beim Vitalis bzw.
als Mitglied. Das Vitalis ist berechtigt, eine Aufnahmegebühr von EUR 25,00 zu verlangen. Die Aufnahmegebühr ist
zum Fälligkeitszeitpunkt des ersten Monatsbeitrags von dem Mitglied zu zahlen. Die Aufnahmegebühr wird bei
Kündigung des Vertrages nicht zurückerstattet.

Unabhängig davon kann das Mitglied den Vertrag bei einem Wohnortwechsel von mehr als 30 km Entfernung von der
klassischen Anschrift des Mitglieds, den Vertrag schriftlich, per E-Mail oder per Telefax mit einer Frist von 1 Monat zum
Ende des Kalendermonats unter Beifügung einer Kopie der Abmeldebescheinigung des alten Wohnsitzes und der
Anmeldebescheinigung des neuen Wohnsitzes kündigen. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der
Kündigung beim Vitalis unter Voraussetzung der Abmeldebescheinigung des alten Wohnsitzes und der
Anmeldebescheinigung des neuen Wohnsitzes.
Das Mitglied und das Vitalis können den Vertrag jederzeit fristlos aus wichtigem

Grund kündigen. Insbesondere berechtigt jeder grobe Verstoß gegen die Hausordnung oder den Verzug des Mitglieds
mit zwei Monatsbeiträgen oder mit einem Monatsbeitrag für die Dauer von mehr als zwei Monaten das Vitalis zur
außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags. Darüber hinaus berechtigt jede unbefugte Weitergabe der
ausgehändigten personalisierten Mitgliedskarte bzw. Zugangskarte und/oder des Mitgliedsausweises das Vitalis zur internen
fristlosen Kündigung des Vertrages.

Das Mitglied kann beantragen, die Mitgliedschaft beim Vitalis bei Schwangerschaft, Krankheit, berufsbedingter
Abwesenheit vom Trainingssort oder einem anderen erheblichen Grund, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war,
für die Dauer von maximal 9 Monaten pro Jahr ruhen zu lassen. Ruhezeiten können nur für volle Kalendermonate
gewährt werden. Für die Dauer des Ruhens des Vertrages ist das Mitglied von der Verpflichtung zur Zahlung des
Monatsbeitrags befreit und darf das Vitalis nicht nutzen. Das Mitglied muss die Ruhezeit einhalten, eine Woche vor
Beginn des ersten Monats, in dem die Mitgliedschaft ruhen soll, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax beim Vitalis
beantragen. Der Grund, wegen dem. Das Ruhen der beantragten Mitgliedschaft WIRD muss durch geeignete Unterlagen
nachgewiesen werden. Die Ruhezeit wird an beide Vertragslaufzeiten angehangen, sodass von den Parteien die Vertragserfüllungspflicht erfüllt wird. Maßgebend für die Frist ist der Zugang der Anzeige beim Vitalis. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

4. Nutzung des Fitnesscenters

Jedes Mitglied ist berechtigt, das Vitalis während der Öffnungszeiten zu nutzen. Das Vitalis ist
berechtigt, eine Hausordnung aufzustellen, an der sich jedes Mitglied halten muss. Die Hausordnung wird des Vertragsbestandteils. Die Weisungen des Personals des Vitalis sind während der Anwesenheit des Mitglieds im Vitalis zur
Vollstreckung eines geordneten Betriebes des Vitalis, und der Sicherheit Folge zu leisten. Das Vitalis ist berechtigt,
dem Mitglied einen Mitgliedsausweis auszuhändigen, der auf Verlangen beim Betreten des Vitalis vorzuzeigen ist.
5. Zugangsberechtigung; Folgen des Schadens der Mitgliedskarte bzw. Deren Zulassung an Dritte
Das Vitalis ist berechtigt, die Nutzung des Vitalis nur mit gültiger Mitgliedskarte zu gestatten. Die Mitgliedskarte bleibt
Eigentum des Vitalis. Das Mitglied verpflichtet sich, die Mitgliedskarte sicher aufzubewahren und jeden Verlust oder
sofortigen Diebstahl dem Vitalis schriftlich und zusätzlich telefonisch zu melden. Bei Verlust der Mitgliedskarte
wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Diese Kosten betragen EUR 25,00€ für eine Mitgliedskarte.
Die Weitergabe der Mitgliedskarte an Dritte ist dem Mitglied nicht gestattet. Die Mitgliedskarte ist bei Kündigung oder
sonstiger Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich an das Vitalis zurückzugeben. Wird die Karte nicht bis Verspätet
14 Tage nach Beendigung des Vertrages an das Vitalis zurückgegeben, so wird die Verlustgebühr gemäß Nr. 5 Satz 5
fällig.

Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte und ist diese Nutzung darauf bezogen, dass die
Mitgliedskarte durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist oder das Mitglied einen Verlust der
Mitgliedskarte nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung des Vitalis durch
den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 200,00€ zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass dem
Vitalis ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den
nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Vitalis bleibt vorbehalten.
Darüber hinaus berechtigt jede unbefugte Weitergabe der ausgehändigten Mitgliedskarte des Vitalis zur
internen fristlosen Kündigung des Vertrages.

Allgemeine Vertragsbedingungen des Vitalis Fitnesscenters, Inh. Patrick Presser.

6. Begleitpersonen

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet. Für das Mitbringen von Erziehungsberechtigten
von Mitgliedern im Alter von 14 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt Ziffer 2.

7. Besondere Hinweise

Das Vitalis, dessen Inhaber und seine Mitarbeiter nicht beurteilen können, ob das Mitglied aufgrund etwaiger
gesundheitlicher Einschränkungen in der Lage ist, in den Studios des Vitalis zu trainieren und die dortigen Geräte und
Hanteln zu Trainingszwecken zu nutzen. Das Vitalis empfiehlt daher dem Mitglied, sich vor Abschluss des
Mitgliedschaftsvertrages von einer Ärztin oder Einem Arzt diesbezüglich untersuchen zu lassen. Das Mitglied WIRD darauf
hingewiesen, dass im Vitalis nicht kontinuierlich während der Öffnungszeiten eine persönliche Aufsicht vorhanden ist
und daher die Nutzung der Trainingsgeräte, Hanteln und Einrichtungen des Vitalis durch das Mitglied nur nach
der vorherigen Einweisung in die Benutzung und Bedienung durch den Inhaber oder das erfolgen darf Trainerpersonal des Vitalis erfolgen
. Diese Einweisung ist kostenlos.

8. Monatsbeitrag und Fälligkeit

Der Monatsbeitrag beträgt bei einer Erstlaufzeit des Vertrags Basic 29,90€ monatlich,  der All Inklusiv Tarif 39,90€ monatlich sowie Sonderaktionen/Angebote* diese sind der Homepage zu entnehmen und nicht anders deklariert monatlich im Voraussichtlich bis zum dritten Werktag eines jeden Monats vom Mitglied an das Vitalis zu zahlen.

Zur Zahlung des Monatsbeitrags erteilt das Mitglied dem Vitalis eine
Einzugsermächtigung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Alternativ dazu ist das Mitglied berechtigt, den
Beitrag für die Dauer der Erstlaufzeit des Vertrags und Verlängerung für die jeweilige Zeit des Vertrages im Voraus an
das Vitalis zu zahlen, bei einer Erstlaufzeit des Vertrages von 18 Monaten verringert sich in diesem Fall der jeweilige
Monatsbeitrag um EUR 2,50€. Wird die Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurück gebucht, ist das
Vitalis berechtigt, von dem Mitglied die Erstattung der dadurch entstandenen Rücklastschriftgebühren zu verlangen. Bei
Verzug des Mitglieds mit der Zahlung des Monatsbeitrags ist das Vitalis berechtigt, von dem Mitglied eine Pauschale
von EUR 6,00 je Mahnung für den entstandenen Aufwand zu verlangen, des Weiteren ist das Vitalis berechtigt, Schadensersatz gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen von dem Mitglied zu verlangen.

9. Haftung

Das Vitalis, Patrick Presser, haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, wobei der
Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung auch für Erfüllungsgehilfen und/oder der gesetzliche Vertreter des
Inhabers des Vitalis, Patrick Presser, gelten. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gelten nicht für
Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Vitalis zu bringen. Vom Vitalis werden
keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren
von Geld- oder Wertgegenständen in einem vom Vitalis zur Verfügung gestellten Spind begründet keine Pflichten des
Vitalis in Bezug auf die mitgebrachten Gegenstände.

10. Aufrechnung

Das Mitglied kann gegen Klagen des Vitalis nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Klagen
aufrechnen.

11. Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

Das Vitalis erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der
Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied
im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung, Geburtsdatum, Geburtsort. Zudem werden bei Betreten des Vitalis sterben auf der

Die auf der Mitgliedskarte gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit werden erfasst. Das Vitalis speichert diese Daten
für maximal zwei Monate. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in
keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.

Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und
den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a)
und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die genannten Zwecke der Vertragsabwicklung,
Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht
statt. Sollten die Erhebung weiterer Daten über den Vertragszweck hinausgehende Daten erforderlich sein, WIRD das Vitalis
zusätzlich eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Betrachtet man den Umfang und Zweck der Datenerhebung
sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte WIRD im Übrigen auf die Datenschutzhinweise des Vitalis verwiesen.

12. Sonstiges

Mündliche Absprachen bestehen nicht. Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die
Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. *Die Sauna ist ausdrücklich kein vertraglicher Bestandteil! Die Nutzung an Tagen in der die Sauna in Betrieb ist, ist die Nutzung lediglich gestattet. 

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14. Corona Regelungen / Wirksamkeit / Hausrechtumsetzung (Gültigkeit ausschließlich nur zeitlichen und auf Anordnung im Geltungsbereich des Landes NRW)


seit dem 28. Dezember 2021 gilt aufgrund der behördlichen Anordnung des Landes NRW temporär auch bei uns der Zutritt nur mit 2G+ ! Wir bitten euch erneut und weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Status geimpft, genesen (nicht länger als 6 Monate) UND ein negativer Schnelltest vom Testzentrum nicht älter als 24 Stunden eigenständig vor jedem Trainingsbesuch nachzuweisen ist!  

Per Mail oder über WhatsApp per Bilddatei 

Mail: vitalis-hagen@live.de  Tel. 01575 / 920 64 52 

Bei einer Kontrolle sollte keiner der beiden Status sowie der Test nachgewiesen werden können, erwarten Sie, aber auch uns, hohe Strafen!

Mit Abschluss des Vertrages haben Sie die AGB zugestimmt. Dies betrifft zum Beispiel die Hausordnung sowie alle weiteren Aushänge. Wir machen von unserem Hausrecht Gebrauch und erteilen jedem Mitglied der sterben 2G+ Regeln nicht erfüllt, ab sofort Hausverbot! Bei einem Verstoß gegen die Zutrittsregeln und daraus resultierenden Strafzahlungen oder Verlusten durch Studioschließung werden wir den Verursacher, zivilrechtlich für den Schaden verantwortlich machen.

Vielen Dank und bleibt gesund, Euer Vitalis.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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