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Unsere Leistungen sowie Tarifoptionen, findest du in der Rubrik

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Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW

Die nachfolgenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards gelten für die nach der CoronaSchVO NRW
zulässigen Angebote und Einrichtungen, soweit auf diese Anlage verwiesen wird.
Die nachfolgenden Standards bilden nur die Verpflichtungen ab, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz
des Bundes und der CoronaSchVO NRW ergeben. Ggf. weitergehende Pflichten zum Infektionsschutz bzw.
zur Hygiene aus anderen Rechtsvorschriften (z.B. Arbeitsschutzrecht) müssen ebenfalls und ggf. auch darüber hinaus beachtet werden.

Inhalt:

  • VII. Fitnessstudios

VII. Fitnessstudios

1. Der Zutritt zum Studio ist so zu regeln, dass nicht mehr Kunden in das Studio gelangen, als Plätze in
den Kursräumen und Geräte nach den folgenden Regeln nutzbar sind. Ersatzweise ist als Maßstab pro
7 qm Fläche im Fitnessstudio nicht mehr als 1 Kundin/Kunde zuzulassen.

2. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen keinen
Zutritt zum Fitnessstudio haben; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich
(keine COVID-19-Erkrankung);

3. Kundinnen und Kunden müssen sich nach Betreten des Fitnessstudios die Hände waschen oder desinfizieren (Bereitstellung Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.

4. Kundenkontaktdaten, sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Fitnessstudios bzw. der Geschäftsräume sowie die Teilnahme an bestimmten Kursen, sind nach Einholen des Einverständnisses
zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren. Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.

5. Umkleiden sind ausschließlich zur Verwahrung der privaten Gegenstände der Kundinnen und Kunden
in den Spinden zu öffnen.

6. Die Nutzung der Duschen sowie Schwimmbecken, Saunen und Solarien etc. ist bis auf Weiteres untersagt. Massagen sind nach den gesonderten Maßgaben dieser Anlage zulässig.

7. Das gastronomische Angebot ist nur unter den diesbezüglichen Maßgaben dieser Anlage zulässig.
Selbstbedienung der Kundinnen und Kunden an offenen Getränkespendern bleibt bis auf Weiteres unzulässig. Flaschenabgabe ist zulässig.

8. Beratung von Kundinnen und Kunden (z.B. Erstunterweisung, Ernährungsplanung, Trainingsplanung,
etc.) ist möglich.

9. Das Ausüben von Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist
aufgrund der Aerosolbelastung jedes hochintensive Ausdauertraining (Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining).

10.Bei Kursen ist der Zugang zum Kursraum so zu regeln, dass für jeden Kunden ein Mindestabstand von
2 m in alle Richtungen gegeben ist.

11.Fitnessgeräte sind so anzuordnen bzw. entsprechend abzusperren, dass der Abstand zwischen zwei
gleichzeitig mit Kunden bzw. Kundinnen besetzten Sportgeräten grds. mindestens 3,0 Meter beträgt
(Gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum und Trainingsgerät): Idealerweise ist jeweils
nur jedes zweite Gerät zu nutzen.

12.Über Geräteanordnungen und Bewegungsflächen ist eine Raumskizze zu erstellen, aus der sich die
Abstände erkennen lassen. Diese ist vor Ort vorzuhalten.

13.Beschäftigte müssen in allen Räumlichkeiten – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen –
eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Trainerinnen und Trainer bzw. Kursleiterinnen und Kursleiter können – sofern dies zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich ist – unter Wahrung der Abstandsregeln auf
eine Mund-Nase-Bedeckung verzichten.

14.Das Unterlegen großer, selbst mitgebrachter Handtücher ist obligatorisch.

15.Die Kontaktflächen aller Sportgeräte sowie weitere Kontaktflächen (bspw. Spinde, Ablagen etc.) sind
nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Reiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind.
„begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Hierzu sind zusätzliche Desinfektionsmittelspender/-flaschen aufzustellen.

16.Sportequipment, wie Therabänder, Matten etc., deren Kontaktflächen schlecht zu desinfizieren sind,
dürfen den Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden.

17.In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu
stellen. Sanitärräume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen.

18.Abfälle müssen in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) und sicher entfernt werden.

19.Die Mitarbeitenden werden in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg.
Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“ etc.) eingewiesen. Kundinnen und Kunden werden
durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.

Vitalis Fitness Center
Herdecker Str.9
58089 Hagen
Inh.Herr Patrick Presser “Hygienebeauftragter”

Unsere Fitnessstudios arbeitet nach folgendem Hygiene-Plan:

⦁ Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen keinen Zutritt zum Fitnessstudio haben; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich (keine COVID-19-Erkrankung);

⦁ Unsere Betriebsräume werden täglich gründlich gereinigt.

⦁ In den Bereichen mit hoher Besucherfrequenz (Kundenempfangsraum, Thekenbereich, Kundentoilette, Umkleiden, Trainingsflächen, Geräte sowie Kurz und Langhanteln) reinigen unsere Mitarbeiter mehrmals täglich und desinfizieren (alle zwei “Stunden“) die genutzten Flächen.

⦁ Wir halten unsere Kunden zusätzlich an, selbständig die genutzten Geräte sowie Kurz und Langhanteln eigenständig mit dem zur verfügung gestellten Dessinfektionsmitteln zu desinfizieren/reinigen.

⦁ Unsere Türgriffe, Lichtschalter, Telefone und Computer werden regelmäßig von unseren Mitarbeitern gereinigt und desinfiziert.

⦁ Unsere Sanitärräume werden täglich gereinigt und desinfiziert.

⦁ Unsere Mitarbeiter waschen sich regelmäßig und mehrmals täglich die Hände. Vor und nach jedem Kundenkontakt waschen sich unsere Mitarbeiter stets die Hände.

⦁ Im Kundenverkehr tragen wir stets Schutzmasken Mundnasenschutz.

⦁ Im Kundenempfangsbereich haben wir Abstands-Markierungen angebracht.

⦁ Wir gewähren stets nur 1 Kunden Einlass auf 7 m² in unsere Fitnessstudios

⦁ Unsere Mitarbeiter halten stets den Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Sollte der Abstand einmal nicht eingehalten werden könne, z. B. beim gemeinsamen Probetraining oder einer Einweisung, tragen unsere Mitarbeiter Schutzmasken (Mundnasenschutz)

⦁ Textilien, die in Gebrauch waren (z. B. Tücher/Lappen, Arbeitshandschuhe etc.), tauschen wir täglich aus und waschen sie täglich.

⦁ In der derzeitigen Situation verzichten wir auf Händeschütteln und Getränkeausgabe an Kunden.

Bleibt fit und gesund!

-Euer Vitalis Fitness Center-

Vitalis – Dein Fitnessstudio in Hagen

Hier ist man nicht einer unter vielen, sondern Jemand.
Eine persönliche und angenehme Atmosphäre, anstelle von Anonymität wie in den Discountern, ist unser Ziel!

Einblicke in unser Fitnessstudio

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